Abweichende Halterschaft
Aus Flottenlexikon
Sind Versicherungsnehmer und Halter eines Fahrzeuges nicht identisch spricht man von einer abweichenden Halterschaft. Einige Kfz-Versicherungsgesellschaften verlangen für die Abdeckung eines anderen Halters einen höheren Beitrag, bei anderen ist sie nicht möglich.
Der Halter des Fahrzeugs ist unabhängig vom Versicherungsnehmer immer derjenige, der die Kosten für das Fahrzeug trägt und die Verfügungsgewalt darüber hat. Auch ist bei der Halterschaft nicht entscheidend, wer in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen ist.
Am häufigsten tritt eine abweichende Halterschaft auf, wenn Eltern als Versicherungsnehmer für ihre Kinder auftreten, um ihnen eine bessere Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu ermöglichen.
Quelle: www.check24.de