Digitaler Fahrtenschreiber – Neue Verordnung seit 02. März 2016
Aus Flottenlexikon
Ab dem 2. März 2016 gilt die neue Fahrtenschreiberverordnung (VO (EU) Nr. 165/2014). Sie ist im Jahr 2014 in Kraft getreten, im März 2015 in Teilen eingeführt worden und gilt im Ganzen ab 2. März 2016. Teil der neuen Fahrtenschreiberverordnung sind auch neue „smarte Kontrollgeräte“, die den Fahrer durch ein optisches und/oder akustisches Signal warnen, wenn sie eine Störung registrieren oder der Fahrer sich der maximal erlaubten ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Stunden nähert.
Die gesamte Verordnung finden Sie hier