Kennzeichen
Aus Flottenlexikon
Kennzeichen
Kennzeichen bekommen eine individuelle Registriernummer zugewiesen, die sowohl in den Zulassungsregistern, in den Fahrzeugunterlagen als auch auf den Kennzeichenschildern erscheint. Das Nummernschild muss sauber, gut lesbar und an der vorgesehenen Stelle angebracht sein. Zudem muss es bei Dunkelheit hinten beleuchtet sein.
Rote Kennzeichen
Diese werden für nicht zugelassene Fahrzeuge erteilt. Benutzt werden diese von Kfz-Betrieben, welche Fahrzeugerprobungen oder & Überführungsfahrten durchführen, sowie bei An- und Verkäufen.
Kurzkennzeichen
Das Kurzkennzeichen erkennt man an einem orangenen Balken auf der rechten Seite, dieser zeigt untereinander geschriebene Zahlen, die den Tag, Monat und das Jahr angeben. Es verliert seine Gültigkeit durch bloßen Zeitablauf. Diese Kennzeichen werden in erster Linie für Probefahrten und Überführungen eingesetzt.
Grüne Kennzeichen
Grüne Kennzeichen werden eingesetzt für Fahrzeuge, für die man keine Kfz-Steuer zahlen muss. Darunter fallen Fahrzeuge zur Nutzung in Land- und Forstwirtschaft, Fahrzeuge von Hilfsorganisationen, Anhänger für Tiertransporte, Fahrzeuge für Sportzwecke und Sonderfahrzeuge, wie z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Zollkennzeichen
Möchte man ein Fahrzeug in ein anderes Land ausführen und es eine begrenzte Zeit dort nutzen, werden Zollkennzeichen erteil.
Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen können für einen freiwählbaren Zeitraum beantragt werden (mind. 2 Monate und max. 11 Monate). Die Periode wird auf dem Kennzeichen und dem Fahrzeugschein vermerkt. Das Fahrzeug darf nur während des angebenden Zeitraumes benutzt werden. Saisonkennzeichen werden häufig für Cabrios und Motorräder eingesetzt.
Historische Kennzeichen
Diese Kennzeichen werden erteil, wenn die Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren war, der Originialzustand annähernd erhalten ist, eine Untersuchung eines amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgte und eine Betriebserlaubnis erteil wurde.
Versicherungskennzeichen
An versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, die nicht der Zulassungspflicht unterliegen, muss als Nachweis für eine Haftpflichtversicherung ein Versicherungskennzeichen angebracht werden. Dies gilt unter anderem für Mofas/Mopeds, die nicht schneller als 50 km/h fahren, Fahrräder mit Hilfsmotor und maschinell angetriebene Krankenfahrstühle über 6 km/h. Am 1.März werden jedes Jahr neue Versicherungskennzeichen ausgegeben. Der Versicherungsschutz endet automatisch Ende Februar des Folgejahres. Die Farbe des Kennzeichens wechselt jährlich. Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen führt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.