Leasingerlasse
Aus Flottenlexikon
Leasingerlasse
Das Bundesministerium für Finanzen hat über Verwaltungsanweisungen 4 Leasingerlasse veröffentlicht.
Die 4 Erlasse
- Teilamortisations-Erlass Mobilien Leasing – 22.12.1975
- Teilamortisations-Erlass Immobilien Leasing – 23.12.1991
- Vollamortisations-Erlass Mobilien Leasing – 19.4.1971
- Vollamortisations-Erlass Immobilien Leasing – 21.03.1972
bilden in Deutschland die steuerrechtliche Grundlage für Leasinggeschäfte.
Sie regeln die die Abbildung von Leasingverhältnissen innerhalb der Bilanzen von Leasinggeber und Leasingnehmer sowie die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums eines Leasingobjekts