Leasingsonderzahlung
Aus Flottenlexikon
Leasingsonderzahlung
Durch eine Leasing-Sonderzahlung erhält der Leasingnehmer die Möglichkeit, die zu leistenden Leasingraten über die Laufzeit deutlich niedriger ausfallen zu lassen. Die Leasing-Sonderzahlung ist eine einmalige Zahlungsmöglichkeit, die zu Beginn der Leasinglaufzeit fällig wird.
Auf den Restwert des Leasingobjektes hat die Sonderzahlung keinen Einfluss.
Häufig fordern Leasinggeber von neu gegründeten Unternehmen oder bei nicht optimaler Bonität eine Leasingsonderzahlung.
Die Leasingsonderzahlung kann von Unternehmern die der Einnahmen-Überschuss-Gewinnermittlung unterliegen als Betriebsausgabe sofort steuerlich geltend gemacht werden.
Auch Arbeitnehmer, die ein geleastes Fahrzeug nutzen, können eine Leasingsonderzahlung als Werbungskosten geltend machen, jedoch nur den Anteil der auf die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs entfällt. Als Nachweis für die betriebliche Nutzung ist ein Fahrtenbuch zu führen.