Referenzzahlen
Aus Flottenlexikon
Referenzzahlen
Alle am Fahrzeug montierten Fernscheinwerfer dürfen eine zulässige Lichtstärke nicht überschreiten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Die zulässige Lichtstärke wird durch die Referenzzahlen angegeben, die auf den Scheinwerfern zu finden sind. Je höher die Referenzzahl, desto heller das Licht. Kein am Fahrzeug angebrachtes Licht darf die Referenzzahl von 75 überschreiten.