Regroovable
Aus Flottenlexikon
Regroovable
Regroovable bedeutet "nachschneidbar". Reifen dürfen nur nachgeschnitten werden, wenn sie auf der Seitenwand die Zusatzkennzeichnung "Regroovable" tragen. Dies ist nur bei Nutzfahrzeugreifen erlaubt.
Regroovable bedeutet "nachschneidbar". Reifen dürfen nur nachgeschnitten werden, wenn sie auf der Seitenwand die Zusatzkennzeichnung "Regroovable" tragen. Dies ist nur bei Nutzfahrzeugreifen erlaubt.