Sicherungsschein
Aus Flottenlexikon
Sicherungsschein
Als Sicherungsschein bezeichnet man die Erklärung des Versicherers, dass für ein Wirtschaftsgut Versicherungsschutz besteht.
Der Leasingnehmer wird üblicherweise vom Leasinggeber innerhalb dessen AGBs oder Rahmenvertrag verpflichtet, die Leasingobjekte ausreichend gegen Beschädigung, Diebstahl oder Untergang zu versichern.
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden über den Sicherungsschein an die Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft abgetreten, so dass im Schadensfall die Leistungen direkt an den Leasinggeber ausgezahlt werden.
Über den Sicherungsschein verpflichtet sich der Versicherer den Leasinggeber / Kreditgeber zu informieren wenn:
- die Versicherung gekündigt wurde
- der Versicherungsumfang geändert wurde
- die Versicherungsprämie nicht gezahlt wurde