Teilamortisation
Aus Flottenlexikon
Unter Teilamortisation versteht man, dass die Gesamtkosten des Leasinggebers (Finanzierungskosten, Nebenkosten, Herstellungs-/Anschaffungskosten) durch die Zahlungen des Leasingnehmers während der Laufzeit nur zum Teil gedeckt (amortisiert) sind. D.h. es bleibt am Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit ein Restwert übrig, da nur ein Teil der Gesamtkosten gezahlt wurde. Hier können verschiedenste Vereinbarung zum verbleibenden Restwert getroffen werden.