Gefährdungshaftung
Aus Flottenlexikon
Gefährdungshaftung
- auch Haftung ohne Verschulden genannt - bedeutet, dass der Fahrzeughalter bereits dann haftet, wenn durch den Betrieb seines Kfz ein Schaden verursacht wird. Ein Fahrzeug ist in Betrieb, wenn der Motor läuft oder das Kfz noch nicht endgültig abgestellt ist und sich so im Verkehrsraum befindet, dass es ein Hindernis darstellt. Ein Verschulden ist dabei nicht relevant.Die Gefährdungshaftung ist im Straßenverkehrsgesetz (§ 7 StVG) geregelt.