Grüne Versicherungskarte
Aus Flottenlexikon
Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte, auch als Internationale Versicherungskarte (IVK) bekannt, dient bei Auslandsfahrten mit dem versicherten Kfz als Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie enthält wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Sie ist kostenlos bei Ihrem KFZ-Versicherer erhältlich und meist mehrere Jahre gültig. Vorgeschrieben ist die Grüne Karte bei Fahrten in folgende Länder:
- Albanien
- Andorra
- Bosnien-Herzegowina
- Bulgarien
- Iran
- Irak
- Israel
- Marokko
- Mazedonien
- Moldawien
- Rumänien
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
Nicht erforderlich ist die Grüne Karte in den Ländern, in denen das Kennzeichenabkommen gilt:
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Italien
- Irland
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern (= EU-Mitglieder),
- Island
- Kroatien
- Liechtenstein
- Norwegen
- Schweiz
Hier gilt statt der Grünen Karte das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges als alleiniger Versicherungsnachweis. Die Mitführung der Grünen Karte ist grundsätzlich empfehlenswert, vor allem bei Reisen in die neuen EU-Länder und nach Italien - hier fordert die Polizei nach Unfällen immer wieder die Grüne Karte.