Jahreswagen
Aus Flottenlexikon
Liegt bei einem Kraftfahrzeug, zwischen Herstellungszeitpunkt und Erstzulassung weniger als 12 Monate, spricht man von einem Jahreswagen. Beträgt der Zeitraum mehr als 12 Monate, so ist der Verkauf als Jahreswagen ausgeschlossen. Folglich ist für die Entscheidung, der Bezeichnung „Jahreswagen“, sowohl der Herstellungszeitraum als auch das Datum der Erstzulassung ausschlaggebend.