Verschleißreparaturen
Aus Flottenlexikon
Verschleißreparaturen
Bei einem Finanzleasingvertrag trägt der Leasingnehmer generell die Kosten für Verschleißreparaturen die während der Nutzung des Leasingobjektes anfallen, außerdem die Kosten für die anfallenden Inspektionen.
So muss z.B. bei der Rückgabe des Leasingobjektes mit 121000 km, die 120000-km-Inspektion auf Kosten des Leasingnehmers durchgeführt werden, allerdings hat bei einer Laufleistung von 119000 km, der Leasinggeber keinen Anspruch auf die Bezahlung der Inspektionskosten durch den Leasingnehmer.